Start ins Referendariat
Das Studium ist geschafft! Im Idealfall hattest du noch Zeit, zu reisen und dich zu erholen, bevor du den nächsten großen Meilenstein, auf dem Weg als angehender Lehrer antrittst.
Doch die Realität sieht meistens anders aus. Die Frage "an welche Schule komme ich?", wird meistens so kurzfristig beantwortet, dass sich ein Umzug - wenn er denn nötig ist - meist sehr stressig ist und unter viel Zeitdruck passiert. Die Zeit zum Suchen ist knapp und man nimmt (manchmal) auch einfach mal das Erstbeste!
Leider fällt diese Zeit auch in die Phase, in der du dich um deine wichtigsten Versicherungen kümmern musst. Eine Wohnung ist schnell wieder gekündigt, doch bei Verträgen, die maßgeblich deine Lebensqualität dauerhaft bestimmen und beeinflussen, sollte die Wahl nicht bei der Erstbesten Versicherung liegen!
"Welches Krankenversicherungssystem ist für mich überhaupt geeignet? Gehe ich in die private Krankenversicherung mit Beihilfe oder bleibe ich gesetzlich versichert? Gibt es Haftungsrisiken, die für mich getragen werden, oder muss ich mich selbst kümmern? Und was ist überhaupt mit meiner Arbeitskraft als Lehrer? Benötige ich überhaupt eine Dienstunfähigkeitsversicherung, wenn ich doch später Anspruch auf Ruhegehalt habe?"
All diese Fragen könnten und sollten dich beschäftigen. Daher hier für dich eine kurze Übersicht der wichtigsten Themen, inklusive einem Kurzinterview mit Christopher, der vor 2 Jahren ins Referendariat gestartet ist und von seinen Erfahrungen berichtet. Er stand damals da, wo du jetzt vermutlich heute stehst.
Schritt 1 - die Private Haftpflicht & Diensthaftpflicht für Lehrer
Wie ich immer so schön sage: Du bist in Deutschland nicht verpflichtet eine Haftpflicht zu haben, du bist aber verpflichtet vollumfänglich für den Schaden, den du einem Anderen zufügst, zu haften!
Im Privatleben erstreckt sich das auf alle Bereiche. Schutz vor unvorhergesehen Kosten im Sach- Personen- und Vermögensschadenbereich bietet dir hier die ganz normale private Haftpflicht. Lebst du mit deinem Partner/deiner Partnerin zusammen ist eine gemeinsame Partner-Haftpflicht auch häufig sinnvoll, um ein bisschen Geld zu sparen.
Wie ist es aber jetzt als Lehrer? Du stehst in der Verantwortung und hast im dienstlichen Bereich noch einmal ganz andere Haftungssituation, die du tatsächlich nur mit einer richtigen, für Lehrer & Beamte konzipierten Diensthaftpflicht absichern kannst.
Gute Beispiele hierfür können Situationen sein, wie
- Du verlierst den dir anvertrauten Schulschlüssel und alle Schlösser müssen ausgetauscht werden
- Du verletzt (wenn auch nur ganz kurz) deine Aufsichtspflicht
In jedem Fall kommen hier enorme Kosten auf dich zu, die du mit einer guten Diensthaftpflicht von dir fern halten kannst. Wichtig sind vor allem die Leistungsmerkmale. Auch ist es immer möglich diesen Baustein einfach mit deiner privaten Haftpflicht zu verbinden, sodass du einen Vertrag für beide Fälle hast. Eine guter Vertrag sollte aber mehr können, als günstig sein sondern wirklich alle wichtigen Punkte enthalten. Beispiele:
- Forderungsausfalldeckung
- richtige Absicherungshöhen (ein Schlüsselverlust mit 500 € Leistung ist nicht ausreichend)
- 100%iger Ausschluss der groben Fahrlässigkeit
- uvm. (um nur einige Punkte zu nennen)
Die gute Nachricht: selbst ein Top-Tarif der wirklich alle wichtigen Leistungsbausteine enthält ist nicht teuer und du wirst dir diesen Vertrag auch im Referendariat leisten können.
Schritt 2 - die Krankenversicherung mit Beihilfe
Mit dem Referendariat beginnt für dich eine neue Ära - und damit auch eine große Chance, die ansonsten nur Menschen haben, die über 64.350 € Brutto verdienen (Angestellte), oder Menschen die Selbstständig sind. Du hast die Chance, in die private Krankenversicherung einzutreten. Das unterstützt im Grunde auch der Staat, in dem er dir von sich aus Beihilfe gewährt. Quasi eine künstliche Form die bereits 50 % (in Bayern) der Kosten für dich deckt. Die restlichen 50 % lassen sich mit einer privaten Krankenversicherung (Beihilfe-Tarife) lösen.
Du wirst im Referendariat, in dem du viel um die Ohren hast und noch nicht ein volles Lehrer-Gehalt beziehst, glücklicherweise auch finanziell geschont. Es gibt ganz tolle Ausbildungstarife, die die ersten 2 Jahre kostenreduziert sind, sodass du vollen Versicherungsschutz genießt, aber nur einen geringen Beitrag bezahlst.
Vorsicht, diesen Fehler machen viele:
Möchtest du einen Ausbildungstarif für 69 € bei Versicherer A oder für 91 € bei Versicherer B abschließen? Ok, du hast es erahnt, die Frage ist gar nicht so leicht zu beantworten. Viele deiner ehemaligen Kommilitonen machen jedoch den Fehler, sich voll und ganz vom günstigeren dieser Beiträge leiten zu lassen. Was oft gar nicht bedacht wird ist die Frage, wie der Tarif denn nach 2 Jahren - wenn der Beitrag sich ändert - aussieht.
Hier ist mein Tipp als unabhängige Versicherungsmaklerin für dich: Lass dich beraten! Setzte dich mit jemandem zusammen, der wirklich unabhängig ist, der nicht nur eine Versicherung (z.B. die Debeka) anbietet, sondern wirklich alle Versicherungen! Die AXA/DBV, die Hallesche, die Barmenia, die Versicherungskammer Bayern, die Universa, die Signal Iduna und und und...
Das hat mehrere Gründe:
- Dein Gesundheitszustand kann dafür sorgen, dass du nicht bei jeder normal angenommen wirst. Voranfragen lohnen sich hier! (es gibt noch so etwas wie den Kontrahierungszwang, aber das auf keinen Fall auf eigene Faust anfragen, da du hier nur eine einzige Chance hast)
- Weil die Tarife unterschiedlich sind und du immer langfristig schauen muss, welche Leistungen du gern (für den Rest deines Lebens?!) versichert haben möchtest. Hier brauchst du Qualität und solltest mit Sorgfalt auswählen!
- Weil diese Entscheidung generell zu dir und deiner Lebenssituation passen muss!
Schritt 3 - die Dienstunfähigkeitsversicherung
Falls du nicht bereits im Studium eine Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hast, ist allerspätestens jetzt der Zeitpunkt gekommen, dich um dieses Thema zu kümmern. Deine Arbeitskraft als Lehrer ist nicht nur für uns als Gesellschaft unentbehrlich und wichtig, sondern auch für dich und deine Zukunft. Kannst du wegen Krankheit, Unfall oder anderer Ursachen nicht mehr das tun, was du bislang getan hast, entfällt dir dein Einkommen und damit auch die Grundlage für deine eigenen Ziele und Wünsche, z.B. Versorgung deiner Familie, Hausbau und natürlich all die anderen Dinge, für die es ein regelmäßiges Einkommen braucht. Doch bei dir als angehender Lehrer ist es mit einer "stinknormalen" Berufsunfähigkeitsversicherung noch nicht getan.
Du benötigst eine BU mit DU-Klausel. Also eine echte Dienstunfähigkeitsversicherung. Der Hauptunterschied besteht darin, dass du im Grunde jederzeit von deinem Dienstherrn als "dienstunfähig" eingestuft werden kannst. Das ist problematisch für die reguläre BU, weil hier die 50%-Regel gilt. Wirst du aber dienstunfähig, gibt es nur eben diese Definition.
Bei einem guten Vertrag für die Absicherung deiner Arbeitskraft als angehender Lehrer ist auf einiges zu achten. Häufigster Denkfehler in dem Bereich: "Ach, der Staat wird schon für mich sorgen. Es gibt ja auch so etwas wie Ruhegehalt" - Das ist grundsätzlich richtig, aber das Ruhegehalt wird erst frühestens nach 5 Jahren "aktiv" und dein Anspruch darauf muss dann auch erst einmal über Jahre hinweg aufgebaut werden. Um die empfindliche Lücke zu Beginn zu schließen, bis du irgendwann einmal an den Punkt kommst, an dem das Ruhegehalt im worst-case genügt, ist der Abschluss einer Dienstunfähigkeit unerlässlich.
Der Teufel steckt im Detail. Du hast vielleicht schon ein Vertragsangebot vorliegen? Dann empfehle ich dir, einmal zu prüfen, ob die Dienstunfähigkeit auch wirklich echt ist. Gibt es denn echte und unechte Verträge??? Hier die Erläuterung für dich:
Echte Dienstunfähigkeit
Diese Klausel ist gerade in den ersten Dienstjahren enorm wichtig – gerade für Beamtenanwärter und Anwärterinnen auf Probe. Mit dieser Klausel bist du im Falle einer Dienstunfähigkeit umfangreich abgesichert. Sie erklärt einen Beamten oder eine Beamtin sowohl bei der Versetzung in die Rente, als auch bei einer Entlassung aus dem Dienst infolge der Dienstunfähigkeit für berufsunfähig und sichert so die ihm oder ihr zustehende Rente.
Unvollständige Dienstunfähigkeit
Die unvollständige Klausel erklärt nur den Beamten für berufsunfähig, der infolge einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurde. In diesem Fall erhält nur der Beamte auf Lebenszeit die ihm zustehende Rente.
Unechte Dienstunfähigkeitsklauseln
Mit der unechten Dienstunfähigkeitsklausel muss zuerst eine vorliegende Berufsunfähigkeit nachgewiesen werden, ehe der dienstunfähige Beamte seine Rente erhält. Die Gefahr in diesem Fall ist, dass Beamte auch im Fall einer durch den Amtsarzt festgestellten Dienstunfähigkeit nicht zwangsläufig auch berufsunfähig sind. D.h. hier kann dir ein schlechter/unzureichender Versicherungsschutz schaden!
Tipps:
- Auch hier empfiehlt sich eine unabhängige Beratung unter Einbeziehung einer guten Auswahl an Gesellschaften
- auf die Klausel achten (echt, unecht, unvollständig?)
- auf Nachversicherungsgarantien ohne Gesundheitsprüfung achten
- am besten vorher eine anonyme Risikovoranfrage stellen
Interview mit Christopher, der vor 2 Jahren - wie vielleicht du heute? - den Start ins Referendariat angetreten ist:
Andrea:
"Christopher, schön dich heute wieder zum Finanz-Checkup begrüßen zu dürfen. Du bist damals vor etwas über 2 Jahren zu mir gekommen, als du dich für das Referendariat im Versicherungsbereich ausrüsten wolltest. Was ging dir zur damaligen Zeit so durch den Kopf?"
Christopher:
"Zunächst war ich mit der neuen Situation etwas überfordert.
Nach Jahren an der Schule und der Universität hatte ich einen „richtigen“ Job. Damit einher gingen natürlich auch die ganzen Versicherungsfragen. Bisher war ich bei meinen Eltern mitversichert und nun brauchte ich eine eigene Krankenversicherung. Und als Laie da durchzublicken ist quasi unmöglich."
Andrea:
"Wie war denn dein Referendariat und die Erfahrungen der letzten 2 Jahre?"
Christopher:
"Das Referendariat war eine sehr interessante Zeit. Es war anstrengend und der Leistungsdruck war groß, aber ich habe tolle neue Menschen kennengelernt und unfassbar viele Erfahrungen gemacht."
Andrea:
"Du hattest dir ja auch damals vorab schon andere Angebote von Versicherern/Vertretern eingeholt. Warum hast du nicht dort nicht sofort unterschrieben, sondern wolltest eine zweite Meinung von mir einholen?"
Christopher:
"Ich wollte gerne alles bei einem Ansprechpartner abschließen. Wichtig war mir auch, dass diese Person frei und nicht an eine Gesellschaft gebunden ist, da so ein breiteres und vor allem unabhängiges Angebot möglich ist."
Andrea:
"Wie geht es jetzt beruflich für dich weiter?"
Christopher:
"Ich habe eine Planstelle an einem Gymnasium in Unterfranken und werde dort ab September starten. Mal sehen, wie das dann wird. Ich bin gespannt."
Andrea:
"Erst einmal Gratulation dazu! Für unsere Finanzplanung war ja der Statuswechsel wieder ein Grund, sich zusammen zu setzen, die neue Situation zu überprüfen und vielleicht auch das ein oder andere Ziel anzupassen. Das ist jetzt so der Moment, an dem du sagen sollst, wie zufrieden du mit mir als Beraterin bist *lacht* - aber wieder ernsthaft: Es gibt ja auch Stimmen die sagen, man gebe die Verantwortung komplett ab, wenn man einen Finanzberater hat. Kannst du vielleicht für unsere Leser kurz erklären, wie du das siehst?"
Christopher:
"Das mit der Verantwortung aus der Hand geben, sehe ich anders. Im Endeffekt erhält man eine Beratung und Vorschläge. Ich habe mich zu keinem Zeitpunkt so gefühlt, als würde etwas über meinen Kopf hinweg entschieden werden. Mit der Beratung bin ich sehr zufrieden und fühle mich gut aufgehoben."
Andrea:
"Vielen Dank für deine kostbare Zeit! Abschließend: Was kannst du denjenigen, die jetzt zum September mit ihrem Referendariat beginnen, mit auf den Weg geben? Vielleicht ein paar Tipps aus der Praxis?"
Christopher:
"ReferendarInnen möchte ich vor allem eins sagen: Macht euch nicht verrückt und glaubt nicht jede Horrorgeschichte, die ihr im Internet lest oder von Bekannten hört. Jedes Ref ist unterschiedlich. Helft und unterstützt euch gegenseitig. Das Referendariat ist schöner, wenn im Seminar an einem Strang gezogen wird. Ellenbogengesellschaft hilft niemanden!"
Fazit:
Eine umfangreiche Beratung endet nicht mit dem Abschluss dieser 3 Versicherungen, sondern umfasst deine gesamte Lebenssituation, mit allen Bereichen, Zielen, Wünschen, bisher bereits geschlossenen Versicherungen. Dennoch gehören diese 3 (Berufshaftpflicht, Krankenversicherung, Dienstunfähigkeitsversicherung) zur absoluten Must-have-Ausstattung, mit der du dann einfach auch erstmal für die nächsten 2 Jahre im Referendariat gut gerüstet bist. Auch das Beispiel von Christopher zeigt, dass eine Finanzplanung hier nicht endet, sondern immer wieder neu auf dein Leben zugeschnitten sein soll.
Auch, wenn die Zeit für dich vielleicht stressig ist und du den ganzen Versicherungskram lieber schnell erledigen willst: Nimm dir die Zeit und sei es dir auch Wert, das wirklich Passende für dich zu finden!
deine Andrea
#Nerdfinanz